Grundanforderungen bei Hörbehinderung

Für Menschen mit eingeschränktem Gehör sind bei der Wahrnehmung der Umwelt Hörhilfen und visuell wahrnehmbare Informationen von entscheidender Bedeutung. Gehörlose und stark Schwerhörige sind teils lautsprachlich, teils gebärdensprachlich orientiert. Gebärdensprachlich orientierte Menschen benötigen für die Kommunikation Gebärdensprachdolmetscher. Es ist sehr wichtig, Betroffene beim Sprechen anzusehen, um das Lippenlesen zu ermöglichen. Gehen Sie davon aus, dass die geschriebene Sprache für einen Teil der Hörbehinderten eine echte Fremdsprache ist. Grammatikalische Fehler und undeutliches Sprechen sind keinesfalls ein Hinweis auf intellektuelle Defizite.
Veranstaltungsraum
Gute Raumakustik.
Mindestens 20% der Sitzplätze im Empfangsbereich
einer Höranlage vorzugsweise mit induktiver Übertragung,
alternativ auch Funkübertragung (FM) oder
Infrarotübertragung (IR) mit Empfangsgeräten
für Hörgerätenutzer.
Technische Infrastruktur für Unter- oder Übertitelung.
Je nach Veranstaltung:
bühnennahe Sitzplätze für Gehörlose zu moderaten Preisen.
Detaillierte Informationen
Procap Bauen:
Informationen zu öffentlich zugänglichen Bauten M101
pro-audito:
Merkblatt Hörbehinderte Menschen im Publikum
Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen:
Informationen zum hindernisfreien Bauen
Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten:
Online Shop der SIA